Immobilienrecht in München

Vertrauen Sie unserer Erfahrung als Anwalt im Immobilienrecht München. Wir verfügen über mehrere Jahrzehnte Erfahrungen im Immobilienrecht und kennen den Markt und die Rechtsprechung, vor allem in München.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

Egal, ob Sie

wir sind Ihr erster Ansprechpartner.

Abschluss eines Mietvertrags in München und deutschlandweit

Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Rechtsprechung und die Gesetzgebung mehr als die Wirksamkeit zahlreicher Vertragsklauseln, die in den Standard-Mietverträgen enthalten sind. Grundlegende Regelungen in Altmietverträgen stehen regelmäßig auf dem Prüfstand der Gerichte. Einige Beispiele:

Durch unsere Tätigkeit und tiefgehende Erfahrung im Immobilienrecht kennen wir die Rechtsprechung und wenden diese an.

Kauf / Verkauf von Immobilien in München und weltweit

Der Verkauf und Kauf einer Immobilie sind komplex und kleinste Fehler schlagen sich in einem ungünstigen Kaufpreis wieder.Vor dem Kauf / Verkauf muss der Markt analysiert und ein günstiger Preis gefunden werden. In vielen Situationen muss die grundbuchrechtliche Situation geprüft und ggfls. Belastungen bereinigt und Zwangsversteigerungsverfahren zumindest ausgesetzt werden. Dann gilt es, den richtigen Vermarktungspartner zu finden oder selbst ein Exposée zu erstellen und die Immobilie zu vermarkten.

Eine über klassisches Immobilienrecht hinausgehende Beratung und Vertretung garantiert Ihnen die Erzielung eines höchst möglichen Verkaufspreises bzw. den Erwerb zu einem angemessen, marktgerechten Preis. Über unser Netzwerk haben wir Zugriff auf verschiedene Vermarktungspartner, egal ob Sie eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein Komplex verkaufen oder entwickeln wollen. Dabei sind wir nicht nur in München, sondern deutschlandweit als Ihr Anwalt für Immobilienrecht tätig.

Bewertung von Immobilien

Für zahlreiche Fallgestaltungen müssen Sie eine Bewertung der Immobilie vornehmen:

- bei Immobilienvermögen in Erbfällen sollten Sie den Wert zur Aufnahme in die Erbschaftssteuererklärung ermitteln, bevor das Finanzamt hier eine qualifizierte Schätzung vornimmt. Erfahrungsgemäß ist es schwierig, von einem vom Finanzamt ermittelten Wert wieder wegzukommen, ohne ein Einspruchs- oder Klageverfahren zu beschreiten.

- bei Schenkungen von Immobilien, z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, ist es zwingend erforderlich, vor der Übertragung im Hinblick auf Freibeträge den Wert im Vorfeld zu ermitteln bzw. ein Sachverständigengutachten einzuholen.

- Bei Neuerwerb einer Immobilie zur Vermietung müssen Sie dem Finanzamt zusammen mit der ersten Einkommensteuererklärung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für Abnutzung mitteilen und dabei den nicht der Abschreibung unterliegenden Anteil für Grund und Boden ermitteln und plausibel darstellen. Fehler und Ungenauigkeiten im Vorfeld gehen zu Ihren Lasten.

- Wertermittlungen im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Bewertung von Firmenvermögen.

Vererben / Verschenken von Immobilien

Beachten Sie steuerrechtliche, immobilienrechtliche und erbrechtliche Fallkonstellationen. Ein Schenkungsvertrag zur Ausnutzung von Freibeträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge muss genau ausgestaltet (nach Immobilienrecht) sein und dem Übergeber die Möglichkeit haben, bei Vorversterben des Beschenkten, Verkauf / Belastung oder Insolvenz durch den Beschenkten die unentgeltliche Rückübertragung zu fordern.  Dieses Spannungsfeld zwischen drei Rechtsgebieten ist im Immobilienrecht die besondere Herausforderung. Hier unterstützen wir Sie durch eine an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientierten Beratung und Vertragsgestaltung in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und einem Notar Ihres Vertrauens.

Entwicklung von Immobilienprojekten

Auch bei der Entwicklung von Immobilienprojekten kommt es entscheidend auf eine gute Planung und Vorbereitung an. Spannungsfelder sind oft Immobilienrecht, Mietrecht (Prüfung bestehender Mietverträge, Due Dilligence), öffentliches Recht (Verwaltungsrecht), öffentliches und privates Baurecht. Über unser selbst aufgebautes, gewachsenes Netzwerk in München und Deutschland greifen wir fallweise auf externe Experten zurück, die für uns konkrete Fragenstellungen fallweise beantworten. So bieten wir Immobilienrecht in München aus einer Hand.

Immobilienrecht - Teilung einer Immobilie real oder nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in München und deutschlandweit

Auf Grund unserer intensiven Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht erarbeiten wir sowohl für kleine als auch für große, komplexe Anlagen Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Dabei bringen wir unsere Kenntnis über die aktuellste Rechtsprechung und die klassischen Problemfelder ein und erarbeiten zusammen mit dem Notar Ihres Vertrauens eine für Ihr Objekt passende und rechtlich gültige Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Verträge "von der Stange" passen fast nie; der Vertragsersteller muss das Objekt und die dahinter stehenden Problemkreise verstehen.

 

Wir sind Ihre kompetenten Partner in München. Vertrauen Sie Ihrem Anwalt für Immobilienrecht in München.