menu
  • Home
  • Team
  • Rechtsgebiete
    • Immobilienrecht
    • Mietrecht Anwalt
      • Räumungsklage
      • Eigenbedarfskündigung
    • Fachanwalt für Mietrecht Gewerbe in München
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Maklerrecht in München
    • Nachbarschaftsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Steuerrecht & Steuerstrafrecht
    • Erbrecht
    • Verkehrsrecht
    • Sonstige Rechtsgebiete
  • Aktuelles
  • Anfahrt
  • Kontakt
  • Rechtsanwalt München
  • Fachanwalt für Mietrecht München
  • Räumungsklage München
  • Wohnungseigentumsrecht München
  • Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht München
  • Herzlich willkommen, Herr Zink!
  • Herzlich willkommen, Frau Havasi
  • Herzlich willkommen, Frau Yilmaz
  • Herzlich willkommen, Frau Huber
  • BGH: Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

Kontakt

  • Kobellstr. 15, 80336 München
  • info@schildberg-hoechstetter.de
  • +49 89 21 548 100
  • +49 89 21 548 10 99
  1. Home
  2. Aktuelles

Aktuelles

BGH: Anspruch auf Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesen

BGH: Anspruch auf Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesen

 

Weiterlesen: BGH: Anspruch auf Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesen

BGH: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter

Bundesgerichtshof zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter

 

Weiterlesen: BGH: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von...

UPDATE 06/2020 CORONA - Normalisierung im Gerichtsbetrieb

UPDATE 06/2020 CORONA - Normalisierung im Gerichtsbetrieb

 

Weiterlesen: UPDATE 06/2020 CORONA - Normalisierung im Gerichtsbetrieb

BGH: Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

 

Weiterlesen: BGH: Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

Corona Krise - gesetzliche Übergangsregelungen

Der Gesetzgeber war nicht untätig und hat anlässlich der Coronakrise ein "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" erlassen.

Das Gesetz enthält zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht folgende Regelungen:

Weiterlesen: Corona Krise - gesetzliche Übergangsregelungen

CORONA VIRUS: UPDATE 21.03.2020 Unser Betrieb läuft weiter

In eigener Sache:

Uns erreichen viele besorgte Anfragen von Mandanten zum aktuellen Stand der Sachbearbeitung und dem weiteren Ablauf.

Wir halten unseren Betrieb in gewohnter Weise offen, d. h. Sie erreichen uns telefonisch an Werktagen, Mo-Fr von 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr.

Auch die Fall- und Sachbearbeitung läuft ungehindert weiter.

Bislang sind Gerichtsverfahren nicht ausgesetzt und auch Gerichtstermine generell nicht abgesetzt worden. Wir erhalten in einigen Verfahren die Mitteilung, dass wegen Erkrankung von Richtern Gerichtstermine verschoben werden mussten. Diese Termine finden idR im Mai oder Juni 2020 statt.

Derzeit versuchen wir so weit wie möglich, Sozialkontakte einzuschränken oder zu vermeiden und vereinbaren daher zu Ihrem und unserem Schutz ausschließlich Telefontermine. Persönliche Besprechungstermine bieten wir Ihnen gerne an, wenn dies zulässig und gefahrlos möglich ist.

Wir empfehlen Ihnen nicht, mit der Verfolgung Ihrer Rechte zu warten, bis sich die Situation in Deutschland bzw. Europa normalisiert hat. Sie müssen davon ausgehen, dass dann deutschlandweit ein hoher Arbeitsrückstau besteht, wodurch sich die Bearbeitungszeiten bei Gerichten etc. deutlich erhöhen können.

Auch besteht derzeit keine "Entschuldigung" für versäumte Fristen auf Grund der "Corona Krise".

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an unser Büro, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

BGH: Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund Duldung

Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund  jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

Weiterlesen: BGH: Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund Duldung

BGH: Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage

"Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums  in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage

 

 

Urteil vom 13. Dezember 2019 – V ZR 203/18

 

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf. 

 

Weiterlesen: BGH: Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und...

Platzierung in Focus Anwaltsliste 2019 als TOP Rechtsanwalt im Bereich Miet- & Wohnungseigentumsrecht in München

Herr Dr. Georg Schildberg wurde erneut und in Folge in der Focus Anwaltsliste als "TOP Rechtsanwalt 2019" im Bereich Miet- & Wohnungseigentumsrecht genannt.

Die Anwaltsliste wird im Auftrag der Zeitschrift Focus von einem Forschungsinstitut (Statista) erstellt. Unter anderem ausschlaggebend für die Platzierung sind Empfehlungen von Kollegen. Herr Dr. Georg Schildberg wird somit überdurchschnittlich oft von anderen Rechtsanwälten als Rechtsanwalt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München empfohlen.

Aus München werden insgesamt nur 12 Rechtsanwälte aus diesem Bereich aufgelistet.

Die Platzierung und Nennung sind für uns Auszeichnung und Ansporn zugleich. Für die erteilten Empfehlungen danken wir auf diesem Weg!

BGH: Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Weiterlesen: BGH: Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen...

Live Interview Dr. Georg Schildberg n-tv Nachrichten am 22.05.2019

Dr. Georg Schildberg kommentierte live in der n-tv Nachrichtensendung am 22.05.2019, ca. 15:45 Uhr zwei Urteile des Bundesgerichtshof vom 22.05.2019. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren am 22.05.2019 entschieden, dass Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen durch die Instanzgerichte genauer zu prüfen sind; eine schematische Betrachtungsweise oder die Bildung von Fallgruppen verbiete sich.

 

Die Pressemeldung des Bundesgerichtshof finden Sie hier.

 

Weitere Berichterstattungen mit Herrn Dr. Georg Schildberg zu diesen Urteilen folgten im Laufe des weiteren Tagesprogramms bei n-tv.

  1. Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel an
  2. BGH: Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich
  3. Dr. Georg Schildberg: n-tv Live Interview am 07.02.2019, 18:00 Uhr
  4. BGH: Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden
  5. BGH: Keine Mietminderung für "Schimmelpilzgefahr"
  6. Dr. Georg Schildberg erneut in Focus TOP LISTE RECHTSANWÄLTE 2018
  7. BGH: Verantwortlichkeit des Eigentümers bei übergreifendem Brand auf Nachbargebäude
  8. BGH: gefährdete finanzielle Leistungsfähigkeit eines eintretenden Mieters
  9. BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
  10. Der Vermieter muss keine Frist zur Schadensbeseitigung setzen

Seite 2 von 6

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • Herzlich willkommen, Herr Zink!
  • Herzlich willkommen, Frau Havasi
  • Herzlich willkommen, Frau Yilmaz
  • Herzlich willkommen, Frau Huber
  • BGH: Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

Kontakt

  • Kobellstr. 15, 80336 München
  • info@schildberg-hoechstetter.de
  • +49 89 21 548 100
  • +49 89 21 548 10 99
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Rechtsanwalt München
  • Mietrecht München
  • Immobilienrecht München
  • Fachanwalt für Mietrecht
  • Anwalt Immobilienrecht
  • Eigenbedarfskündigung
  • WEG-Recht
  • Räumungsklage
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht
template-joomspirit.com
Back to top