Unsere Leistungen als Anwalt zum Wohnungseigentumsrecht in München:
- Aufteilung von Gebäuden nach Wohnungseigentumsrecht: Beratung / Vorbereitung / Gestaltung von Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Eigentümer oder einzelner Eigentümer
- Beratung von Hausverwaltern, auch Gestaltung von Verwalterverträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Verwaltertätigkeit (u. a. Aufhebungsvereinbarungen)
- Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der WEG mit Anwalt in München
- Durchsetzung von Ansprüchen zwischen WEG und Verwalter
- Vorbereitung von Eigentümerversammlungen (Beschlussvorlagen, Einladung zur Versammlung, Beschlussprotokoll), Teilnahme an WEG-Versammlungen
- Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (aus der Errichtungsphase und laufend bei Instandhaltung / Instandsetzung)
- Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung
- Durchsetzung von rückständigem Wohngeld (Wohngeldinkasso)
typische Probleme beim Wohnungseigentumsrecht in München:
- Abgrenzung Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
- Kostentragungspflicht bei Sondereigentümer oder Gemeinschaft
- Vereinbarungen / Beschlüsse / Öffnungsklauseln / Umlaufbeschluss, Beschlusskompetenz
- Abgrenzung Bauliche Maßnahmen / Instandhaltung / Modernisierende Instandhaltung / Instandsetzung
- Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung, Befugnisse, Haftung
- Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung / Beschlussfassung darüber
- Abrechnungsspitze in Jahresabrechnung