Unsere Leistungen als Anwalt zum Wohnungseigentumsrecht in München:

  • Aufteilung von Gebäuden nach Wohnungseigentumsrecht: Beratung / Vorbereitung / Gestaltung von Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
  • Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Eigentümer oder einzelner Eigentümer
  • Beratung von Hausverwaltern, auch Gestaltung von Verwalterverträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Verwaltertätigkeit (u. a. Aufhebungsvereinbarungen)
  • Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der WEG mit Anwalt in München
  • Durchsetzung von Ansprüchen zwischen WEG und Verwalter
  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen (Beschlussvorlagen, Einladung zur Versammlung, Beschlussprotokoll), Teilnahme an WEG-Versammlungen
  • Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (aus der Errichtungsphase und laufend bei Instandhaltung / Instandsetzung)
  • Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung
  • Durchsetzung von rückständigem Wohngeld (Wohngeldinkasso)

typische Probleme beim Wohnungseigentumsrecht in München:

  • Abgrenzung Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
  • Kostentragungspflicht bei Sondereigentümer oder Gemeinschaft
  • Vereinbarungen / Beschlüsse / Öffnungsklauseln / Umlaufbeschluss, Beschlusskompetenz
  • Abgrenzung Bauliche Maßnahmen / Instandhaltung / Modernisierende Instandhaltung / Instandsetzung
  • Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung, Befugnisse, Haftung
  • Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung / Beschlussfassung darüber
  • Abrechnungsspitze in Jahresabrechnung