Wir wachsen weiter und heißen Frau Huber als Rechtsfachwirtin in unserer Kanzlei herzlich willkommen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Aktuelles
Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht in München
Herzlich willkommen, Frau Huber
BGH: Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21
Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet ist.
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BGH verhandelt am 01.12.2021 über Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 1. Dezember 2021 über die Rechtsfrage, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der Corona-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet ist
Herzlich Willkommen, Frau Karr!
Wir wachsen weiter und heißen Frau Martina Karr als Assessorin in unserer Kanzlei herzlich willkommen!
Herzlich Willkommen, Herr Predasch!
Wir wachsen weiter und heißen Herrn Leonhard Predasch als Assessor in unserer Kanzlei herzlich willkommen!
Herzlich Willkommen, Frau Akdeniz!
Wir wachsen weiter und heißen Frau Sevdegül Akdeniz als Rechtsanwaltsfachangestellte herzlich willkommen in unserer Kanzlei!
BGH: Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung
Urteil vom 28. Januar 2021 – III ZR 25/20
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts aufgrund des Art. 34 GG zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichthofs hat entschieden, dass Mietern keine Amtshaftungsansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung mit weitem räumlichem und persönlichem Geltungsbereich erlässt, die jedoch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist.
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Erneute Platzierung in Focus Anwaltsliste 2020 als TOP Rechtsanwalt im Bereich Miete und Eigentum in München
Herr Dr. Georg Schildberg wurde erneut und nun zum dritten Mal in Folge in der Focus Anwaltsliste als "TOP Rechtsanwalt 2020" (in Folge 2018, 2019) im Bereich Miete & Eigentum genannt.
Die Anwaltsliste wird im Auftrag der Zeitschrift Focus von einem Forschungsinstitut (Statista) erstellt. Unter anderem ausschlaggebend für die Platzierung sind Empfehlungen von Kollegen. Herr Dr. Georg Schildberg wird somit überdurchschnittlich oft von anderen Rechtsanwälten als Rechtsanwalt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München empfohlen.
Aus München werden insgesamt nur 8 Rechtsanwälte aus diesem Bereich aufgelistet.
Die Platzierung und Nennung sind für uns Auszeichnung und Ansporn zugleich. Für die erteilten Empfehlungen danken wir auf diesem Weg!
BGH: Anspruch auf Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesen
BGH: Anspruch auf Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesen
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BGH: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
Bundesgerichtshof zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
UPDATE 06/2020 CORONA - Normalisierung im Gerichtsbetrieb
UPDATE 06/2020 CORONA - Normalisierung im Gerichtsbetrieb
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