Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht in München

Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel an

Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel an

 

 

Urteile vom 22. Mai 2018 - VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 

 

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).

 

BGH: Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich

 

Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18: Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

 

Dr. Georg Schildberg: n-tv Live Interview am 07.02.2019, 18:00 Uhr

Zum Thema Home Office aus Sicht des Mietrechts und Arbeitsrecht wurde Herr Dr. Georg Schildberg in der Sendung n-tv Nachrichten live interviewt. Die Ausstrahlung erfolgte am 07.02.2019, 18.00 Uhr. Das Interview wird in den folgenden Tagen wiederholt.

BGH: Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden

Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

BGH: Keine Mietminderung für "Schimmelpilzgefahr"

Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im Errichtungszeitpunkt der Wohnung üblichen Bauzustands ("Schimmelpilzgefahr")

Dr. Georg Schildberg erneut in Focus TOP LISTE RECHTSANWÄLTE 2018

 

Herr Dr. Georg Schildberg wird in der Ausgabe August / September 2018 "FOCUS Spezial, Ihr Recht", Erstverkaufstag 10.09.2018 in der "TOP-LISTE Rechtsanwälte" aufgeführt.

Gelistet sind im Bereich Miet- & Wohnungseigentumsrecht insgesamt 8 Rechtsanwälte aus München.

 

Wir freuen uns, dass unser täglicher, umfassender und professioneller Einsatz auch von außen wahrgenommen wird und danken für die damit zum Ausdruck gebrachte Anerkennung, die für uns Auszeichnung und Anspron zugleich ist.

BGH: Verantwortlichkeit des Eigentümers bei übergreifendem Brand auf Nachbargebäude

Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter Handwerker einen auf das Nachbarhaus übergreifenden Brand verursacht

BGH: gefährdete finanzielle Leistungsfähigkeit eines eintretenden Mieters

Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" inanzieller Leistungsfähigkeit des bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden nur in besonderen Ausnahmefällen möglich

BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

Bundesgerichtshof zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

Der Vermieter muss keine Frist zur Schadensbeseitigung setzen

Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung

 

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Vermieter von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Mietsache nur verlangen kann, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.

BGH verwirft Schriftformheilungsklauseln

Die Leitsätze des Bundesgerichtshofs lauten:

BGB §§ 242 Ca, 550 Satz 1

 

Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des §

550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 und vom

  1. April 2014 – XII ZR 146/12 - NJW 2014, 2102).

 

Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen (im Anschluss an Senatsurteile vom 25. November 2015 – XII ZR 114/14 - NJW 2016, 311 und vom 19. September 2007 – XII ZR 198/05 - NJW 2008, 365).

 

 

BGH, Urteil vom 27. September 2017

Az XII ZR 114/16

Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, LG Mannheim