In einem grundlegenden Urteil vom 13.07.2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Vermieter eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch dann aussprechen kann, wenn der Mieter nur mit älteren Mieten im Rückstand ist. Der Vermieter muss daher nicht sofort bei Entstehen von Mietrückständen die außerordentlich fristlose Kündigung aussprechen, er kann diese Kündigung auch zu einem späteren Zeitpunkt erklären, wenn dann der Mietrückstand noch besteht.
Aktuelles
Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht in München
13.07.2016: BGH zu Kündigung wegen älterer Mietrückstände
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01.09.2015: Erweiterung unseres Teams um eine Auszubildende
01.09.2015: Wir freuen uns über eine weitere Mitarbeiterin: Ab sofort unterstützt uns eins neue Auszubildende.
21.05.2015: Vortragstätigkeit in Düsseldorf
Anlässlich der Hausbank VIP Lounge 2015 halte ich in im Medienhafen Düsseldorf einen Vortrag über aktuelle Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung im Wohnraummietrecht.
BGH zu Ansprüchen des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter befasst, die darauf gestützt werden, dass der Mieter aufgrund von bakteriell verseuchtem Trinkwasser in der Mietwohnung erkrankt sei.
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BGH zum Anspruch auf Unterlassung bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander wegen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums als verjährt oder als verwirkt anzusehen sind.
BGH zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus
Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus
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Renovierungsklausel und Quotenabgeltung bei unrenoviert übergegebener Wohnung unwirksam
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam
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Außerordentliche fristlose Kündigung bei unverschuldetem Zahlungsverzug
Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Mieters.
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Bezug neuer Räume
Um dem stetigen Wachstum und dem damit verbundenen Raumbedarf gerecht zu werden, haben wir zum 01.05.2014 neue Räume in der Kobellstr. 15, München bezogen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
BGH zu Renoverungspflicht
Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der neutral dekoriert übernommenen Wohnung mit einem farbigen Anstrich
BGH zu Befristung
Nach dem Bundesgerichtshof sind unwirksame Individualvereinbarungen über die Befristung eines Wohnraummietvertrages ergänzend auszulegen; zu ermitteln ist der mit der unwirksamen Klausel verfolgte Zweck.